Rechtliche Grundlage
Als gewerblicher Spielvermittler ist die OnGoingMedia GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 15 GwG ein Verpflichteter nach dem Geldwäschegesetz. Wir sind verpflichtet, geeignete Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu ergreifen.
Identifizierungspflicht (Know Your Customer)
Gemäß §§ 10–13 GwG sind wir verpflichtet, alle Kunden zu identifizieren, bevor eine Geschäftsbeziehung aufgenommen wird. Die Identifizierung erfolgt durch:
- Abgleich mit einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass)
- VideoIdent-Verfahren oder vergleichbare zugelassene Methoden
- Prüfung gegen Sanktionslisten (EU, UN, OFAC)
- PEP-Screening (Politisch exponierte Personen, § 1 Abs. 12 GwG)
Transaktionsüberwachung
Alle Transaktionen werden im Rahmen einer risikobasierten Überwachung geprüft. Bei Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung sind wir gemäß § 43 GwG verpflichtet, eine Verdachtsmeldung an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) zu erstatten.
Aufbewahrung von Unterlagen
Identifikationsdaten und Transaktionsnachweise werden gemäß § 8 GwG für mindestens 5 Jahre nach Beendigung der Geschäftsbeziehung aufbewahrt.
Geldwäschebeauftragter
Geldwäschebeauftragter der OnGoingMedia GmbHE-Mail: gwb@lottojaxxplus.de
Ihre Pflichten als Kunde
Sie sind verpflichtet, uns alle für die Identifizierung erforderlichen Angaben und Unterlagen zu liefern (§ 11 Abs. 6 GwG). Falsche oder unvollständige Angaben können zur Sperrung Ihres Kontos und zur Meldepflicht führen.
Hinweise zur Verdachtsmeldung
Eine Verdachtsmeldung ist kein Vorwurf. Sie dient der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfung durch die zuständige Behörde. Wir sind gesetzlich verpflichtet, keine Auskunft darüber zu geben, ob eine Verdachtsmeldung erstattet wurde (§ 47 GwG — Verschwiegenheitspflicht).