Selbstsperre

Ihre Sicherheit

Sicherheit bei JAXXplus

Als GGL-lizenzierter Spielvermittler unterliegen wir strengen gesetzlichen Anforderungen. Ihre Spieleinsätze werden auf einem separaten Treuhandkonto verwahrt, Ihre Daten werden nach DSGVO verarbeitet, und alle Transaktionen sind SSL/TLS-verschlüsselt.

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GGL-Lizenz

OnGoingMedia GmbH ist auf der Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) als gewerblicher Spielvermittler zugelassen. Lizenz gemäß § 19 GlüStV 2021.

Treuhandkonto

Alle Spieleinsätze werden auf einem separaten Treuhandkonto verwahrt — getrennt vom Betriebsvermögen der OnGoingMedia GmbH. Ihre Einzahlungen sind dadurch im Insolvenzfall geschützt.

SSL/TLS 1.3

Alle Verbindungen zu JAXXplus sind mit TLS 1.3 verschlüsselt. Ältere, unsichere Protokolle (TLS 1.0, 1.1) sind deaktiviert. Das Zertifikat wird regelmäßig erneuert.

DSGVO-konform

Ihre personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung und nach expliziter Einwilligung für weitere Zwecke verarbeitet. Keine Weitergabe an Dritte ohne Rechtsgrundlage.

OASIS-Anbindung

Das Onlineglücksspiel-Selbstsperrsystem OASIS ermöglicht bundesweite Selbstsperren. JAXXplus ist angebunden und prüft vor jedem Spielauftrag.

LUGAS-System

Das Spielerübergreifende Sperrsystem (LUGAS) verhindert, dass gesperrte Spieler gleichzeitig bei mehreren Anbietern spielen. JAXXplus prüft vor jeder Transaktion.

Treuhandkonto — Ihr Geld ist geschützt

Gemäß § 19 Abs. 3 GlüStV 2021 sind gewerbliche Spielvermittler verpflichtet, vereinnahmte Spieleinsätze von eigenem Vermögen getrennt zu halten. JAXXplus verwahrt alle Einzahlungen auf einem rechtlich separierten Treuhandkonto bei einem in Deutschland zugelassenen Kreditinstitut.

Das bedeutet für Sie: Auch im unwahrscheinlichen Fall einer Insolvenz von JAXXplus sind Ihre Einzahlungen nicht Teil der Insolvenzmasse. Die Gelder werden treuhänderisch zu Ihren Gunsten gehalten.

Einzahlungen werden von Ihrem Spielerkonto auf das Treuhandkonto gebucht. Auszahlungen erfolgen innerhalb von 1–3 Bankarbeitstagen.

Rechtsgrundlage

§ 19 Abs. 3 GlüStV 2021

„Die Spieleinsätze sind getrennt vom sonstigen Vermögen des Vermittlers zu halten und unverzüglich an die Veranstalter weiterzuleiten."

90-%-Regel

Gemäß § 19 Abs. 4 GlüStV 2021 sind wir verpflichtet, mindestens 90 % der vereinnahmten Spieleinsätze an die zuständigen Lotteriegesellschaften weiterzuleiten. Unsere Vergütung als Vermittler beträgt maximal 10 % des Spieleinsatzes.

Diese Regelung schützt Sie davor, dass ein überproportionaler Teil Ihres Einsatzes als Gebühr einbehalten wird. Die genaue Gebührenstruktur ist in unseren AGB transparent aufgeführt.

≥ 90 %

des Spieleinsatzes an die Lotteriegesellschaft