Meldestelle gemäß HinSchG
Gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) betreibt die OnGoingMedia GmbH eine interne Meldestelle. Hinweisgeber können potenzielle oder tatsächliche Verstöße gegen geltendes Recht oder interne Richtlinien melden.
Was kann gemeldet werden?
- Verstöße gegen den GlüStV 2021 oder GGL-Lizenzauflagen
- Verstöße gegen das Geldwäschegesetz (GwG)
- Datenschutzverstöße (DSGVO, TDDDG)
- Korruption oder Bestechung
- Verstöße gegen Spielerschutzvorschriften
- Sonstige Verstöße gegen EU-Recht oder deutsches Recht
Wer kann melden?
Mitarbeitende, externe Auftragnehmer, Geschäftspartner und — wo gesetzlich zulässig — Kunden können Hinweise einreichen.
Wie kann gemeldet werden?
| Kanal | Kontakt |
|---|---|
| E-Mail (verschlüsselt) | hinweis@lottojaxxplus.de |
| Post (vertraulich) | OnGoingMedia GmbH — Compliance / Meldestelle, Behringstraße 16a, 22765 Hamburg |
| Online-Formular | Demnächst verfügbar (externer Drittanbieter) |
Anonyme Meldungen sind möglich und werden genauso behandelt wie namentliche Meldungen.
Schutz für Hinweisgeber
Hinweisgeber, die in gutem Glauben Meldungen einreichen, sind gemäß § 35 HinSchG vor Repressalien (Kündigung, Diskriminierung, Benachteiligung) geschützt. Die Identität des Hinweisgebers wird vertraulich behandelt und nur bei gesetzlicher Verpflichtung offengelegt.
Bearbeitung von Meldungen
Eingehende Meldungen werden von der Compliance-Stelle der OnGoingMedia GmbH bearbeitet. Der Hinweisgeber erhält innerhalb von 7 Tagen eine Eingangsbestätigung und wird über das Ergebnis innerhalb von 3 Monaten informiert.
Externe Meldestelle
Alternativ können Sie sich auch an die zuständige externe Meldestelle wenden: Bundesamt für Justiz (BfJ), Adenauerallee 99–103, 53113 Bonn, bundesjustizamt.de.